Auch Richterin Ute POSTERT vom Landgericht ESSEN scheitert.

Im Jahr 2018 stellte der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen einen Strafantrag gegen mich, in dem er behauptet hatte, dass ich das AG Gelsenkirchen, und somit dir dortigen Richter beleidigt hätte.

Eine erste Verhandlung beim Amtsgericht Essen scheiterte, weil ich am Verhandlungstag im Krankenhaus lag, und operiert wurde.

Im Jahr 2021 sollte es wieder eine Verhandlung beim AG Essen geben. Ausgerechnet Richterin LICHTINGHAGEN sollte die Richterin sein. Über diese Person findet man einiges im Internet. Auch ich hatte so meine Erfahrung mit den „Fähigkeiten“ dieser Person, als sie mich als Zuschauer aus einer Verhandlung entfernen ließ, weil ich angeblich Notizen während der Verhandlung angefertigt hätte.

Diese Unterstellung der Richterin Lichtinghagen stimmte natürlich nicht. Die Notizen hatte ich zuvor in einer Verhandlungspause angefertigt, und nicht während der Verhandlung.

Doch selbst wenn ich während der Verhandlung Notizen angefertigt hätte, ist dies ausdrücklich erlaubt, es gab damit also keinen berechtigten Grund, mich aus der Verhandlung auszuschließen.

Nun war ich also als Angeklagter bei dieser umstrittenen Richterin, die man zuvor schon als Staatsanwältin nicht mehr länger im Amt haben wollte. Und wieder gab es Probleme mit Zuschauern. Monika H. wollte sich die Verhandlung ansehen, wurde aber nicht in den Sitzungssaal gelassen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Maske befreit war, was Richterin Lichtinghagen nicht dulden wollte.

Richterin Lichtinghagen meinte, dass sie eine Risikopatientin wäre, und deshalb auf das Tragen einer Maske bestehen müsste.

Niemand hatte verlangt, dass Richterin Lichtinghagen die Zuschauerin umarmen sollte, und somit war es unwahrscheinlich, dass Monika H. eine Gefahr für diese Richterin gewesen wäre, wenn sie hinten im Sitzungssaal das verfahren verfolgt hätte. Wegen Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte ich die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit ab, und bemerkte im Antrag, dass die Gefahr für die Richterin nicht so groß gewesen sein konnte, denn sie trug zwar eine Maske, aber diese nur über den Mund, und nicht über die Nase.

Bevor es zum nächsten Termin kam, war Richterin Lichtinghagen dann in den Ruhestand gegangen. Es gab also eine neue Richterin, de mich damals wegen angeblicher Beleidigung des AG Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Dagegen wurde dann Rechtsmittel eingelegt.

Der Fall landete dann beim Landgercht Essen. Im Gegensatz zu den Amtsgerichten muss ich feststellen, dass ich beim Landgericht bisher meistens wesentlich bessere Erfahrungen gemacht habe, als bei den Amtsgerichten. Das sollte sich jetzt ändern. Richterin Postert war die Richterin, der man vermutlich nur völlige Unfähigkeit attestieren kann. Sie verurteilte mich nicht nur wieder zu einer Geldstrafe wegen angeblicher Beleidigung, sondern machte dabei  gleich 4 Rechtsfehler. Schon 1 Rechtsfehler ist nicht schön, aber bei 4 Rechtsfehlern in einem einzigen Verfahren wie dieses, was mal gerade ca. 1 Stunde gedauert hat, spricht nun wirklich nicht für die Fachkompetenz dieser Frau. Dabei wurde diese Richterin auch noch von 2 Schöffinen unterstützt, denen ich juristische Fähigkeiten nicht bestätigen kann.

Bereits im Vorfeld hatten einige Rechtsanwälte und ehemalige Richter über diese Angeklagt gelacht, und diese für völlig unbegründet angesehen. Erneut legte ich nun Rechtsmittel ein, und beantragte beim OLG Hamm, dass Urteil aufzuheben, und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer das LG zurückzuverweisen. Das OLG folgte dem Antrag auf Zurückverweisung zwar nicht, hob aber das komplette Urteil wieder auf, weil es gleich 4 Rechtsfehler der Richterin Postert moniert hatte.

So stellte das OLG fest, dass es überhaupt keinen gültigen Strafantrag gegen mich gab, denn der Direktor des AG Gelsenkirchen war nicht berechtigt, überhaupt den Strafantrag zu stellen. Das hätte schon der Präsident oder die Präsidentin des Landgerichts machen müssen. Da half es auch nicht, dass der Direktor des AG Gelsenkirchen sogar einen Doktor-Titel besitzt.

Weiterhin stellte das OLG Hamm fest, dass es keine Beleidigung gab, weil der monierte Beitrag im Internet ein hypothetischer Beitrag war, und somit lediglich eine zulässige Satire, und keine Beleidigung.

Das OLG war auch der Meinung, dass das LG nicht bewiesen hat, wer den betreffenden Beitrag tatsächlich geschrieben hat.

Und als 4. Rechtsfehler wurde festgestellt, dass es in dem Beitrag nicht um das AG Gelsenkirchen ging, sondern um die Kantine des JUSTIZZENTRUMS. Das JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen ist aber keine Behörde, anders als das AMTSGERICHT Gelsenkirchen.

EIN FREISPRUCH FÜR MICH; EINE PEINLICHKEIT FÜR RICHTERIN POSTERT.

Die gute Ute war keine gute!

 

 

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